Übersicht mit Weitsicht

Oberstes Organ der Genossenschaften ist die Generalversammlung. Sie wählt den Vorstand, stimmt über die Statuten ab und genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung. Die Generalversammlung ist im Weiteren für Geschäfte mit grosser Tragweite für die Genossenschaft aber auch für die einzelnen Mitglieder zuständig.

Die Entscheide des Vorstandes richten sich nach dem genossenschaftlichen Grundgedanken sowie den in den Statuten der GBL verankerten Leitplanken und Zielsetzungen. Der Vorstand definiert die strategischen Ziele der Genossenschaft, schafft die nötigen Reglemente und schaut, dass die Geschäftsstelle mit den Regiebetrieben ihre Aufgaben möglichst effektiv erfüllen kann.

Vorstand

 

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