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04.03.2025

Gleichbleibende Mietzinse bei Referenzzinsatz 1.50% mit fünf Ausnahmen

Trotz der Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes von 1.75% auf 1.50% bleiben die Mietzinse der GBL mit wenigen Ausnahmen unverändert auf dem aktuellen Stand. Die GBL überprüfte die Mietzinskalkulationen siedlungs- bzw. bauetappenspezifisch gemäss Kostenmietmodell.

 

Mit den unveränderten Mietzinsen kann die durchschnittliche Unterdeckung von rund 5% auf rund 2.5% reduziert werden. Um den Mietzinsanstieg abzufedern, wurde bei den letzten beiden Mietzinserhöhungen der mögliche Aufschlag nicht ausgeschöpft, woraus eine Unterdeckung bei allen Siedlungen resultierte.

 

Mietzinssenkungen können jedoch in folgenden Siedlungen, welche den Deckungsgrad erreichen, per 1. Juli 2025 gewährt werden: Guggenbühl (28. Etappe, Dietikon), Heidenkeller (15. und 29. Etappe, Urdorf), Kamp (13. Etappe, Schlieren), Langgrüt (31. Etappe, Albisrieden) sowie Wässeri (17. Etappe, Albisrieden).

 

Die von der Mietzinssenkung betroffenen Mieterinnen und Mieter werden direkt bis Anfang April 2025 angeschrieben.

 

 

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