04.03.2020
04.03.2020
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat per 3. März den hypothekarischen Referenzzinssatz um 0.25 %-Punkte auf 1.25 Prozent gesenkt. Das hat Auswirkungen auf die Mietzinshöhe. Als Genossenschaft verrechnet die GBL die sogenannte Kostenmiete. Das heisst, die Mieten sind genauso hoch, wie die Kosten für Finanzierung, Unterhalt, Verwaltung, Abschreibungen und Rückstellungen (Erneuerungsfonds). Dabei sind der Referenzzinssatz, der Gebäudeversicherungswert, die Baurechtszinsen sowie die Anlagekosten als Berechnungsbasis relevant.
Bis Ende April informiert die GBL über die daraus resultierende Mietzinsänderung und passt die Mieten per 1. Juli an. Zwischen den einzelnen Siedlungen kommt es aufgrund der verschiedenen Einflussgrössen zu unterschiedlichen Mietzinsanpassungen. Bei steigenden Gebäudeversicherungswerten oder zurzeit noch bestehenden Unterdeckungen kann es vereinzelt trotz sinkendem Referenzzinssatz zu gleichbleibenden oder steigenden Mieten kommen.
Gemäss dem Mietzinsreglement der Stadt Zürich ist die GBL verpflichtet, ihre Mieten anzupassen, sobald sich der Referenzzinssatz um 0.5 %-Punkte verändert. Unabhängig davon passt die GBL in der Regel die Mieten auch bei Änderungen von 0.25% an.